Rund ein Viertel aller Mietwagen-Fahrzeuge wurden vom Berliner Senat gesperrt. (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Weil Genehmigungen fehlen oder fehlerhaft sind, sperrt der Berliner Senat rund ein Viertel aller Mietwagen-Fahrzeuge, die auf Fahrdienstplattformen wie Uber, Free Now, Bolt oder Bilq angeboten werden.

Wegen fehlender oder falscher Genehmigungen sperrt der Berliner Senat rund ein Viertel aller Mietwagen-Fahrzeuge, die auf Fahrdienstplattformen wie Uber, Free Now, Bolt oder Bilq angeboten werden. In den Wochen zuvor hatte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) in diesem Zusammenhang mehr als 8900 Fahrzeuge überprüft, wie die Senatsverwaltung für Verkehr am Freitag mitteilte. In mehr als 24 Prozent der Fälle gab es demnach Beanstandungen. 

Entweder lagen für die Autos keine gültigen Genehmigungen vor oder sie waren von einer bestehenden Erlaubnis nicht abgedeckt oder der angegebene Betriebssitz entsprach nicht der Genehmigung, hieß es weiter. Die beanstandeten Fahrzeuge und Unternehmen sollen nun „unverzüglich“, spätestens aber bis zum kommenden Donnerstag, „von den Vermittlungsdiensten für weitere Vermittlungen gesperrt“ werden, hieß es. „Mit dieser umfassenden Bereinigung der Datenbestände ist der Prozess der Bestandsüberprüfung erfolgreich abgeschlossen.“ 

Der Prüfung vorausgegangen waren Medienberichte und Erkenntnisse, wonach zahlreiche der auf den Plattformen angebotenen Autos ohne Genehmigung des Labo unterwegs sind. Die Autos gehören Firmen, die die Fahrzeuge samt Fahrer bei den Plattformen registrieren. Über die jeweiligen Apps können Kundinnen und Kunden dann eine Fahrt damit buchen. 

Überprüfung neu registrierter Mietwagen

Schon im August vergangenen Jahres hatte der Senat deshalb veranlasst, dass jeder neu bei den Plattformen registrierte Mietwagen vom Landesamt überprüft und im Zweifel ausgeschlossen wird. Nun schaute sich die Behörde auch die Fahrzeuge an, die schon länger dort registriert sind. „Die genannten Maßnahmen tragen zu einer höheren Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer, die Angebote der Vermittlungsdienste in Anspruch nehmen, bei“, teilte die Senatsverwaltung im März mit. Die Plattformanbieter hatten für die Überprüfung mit dem Senat kooperiert.